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BARRIEREFREIHEIT
Hinweis zur Barrierefreiheit
Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BFSG sind Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. € nicht übersteigt, von den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ausgenommen.
Ich bemühe mich dennoch, meine Website so nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.
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