top of page

BARRIEREFREIHEIT

Hinweis zur Barrierefreiheit

Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BFSG sind Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. € nicht übersteigt, von den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ausgenommen.
 

Ich bemühe mich dennoch, meine Website so nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.

bottom of page